Garage kündigen: Fristen, Form und richtiger Ablauf
Ob Umzug, Fahrzeugwechsel oder schlicht kein Bedarf mehr: Irgendwann endet jedes Mietverhältnis. Wer Frist und Form einhält, vermeidet, dass die Miete noch monatelang weiterläuft.
Welche Frist gilt?
Maßgeblich ist zuerst der Mietvertrag. Steht dort eine Kündigungsfrist, gilt diese — üblich sind ein bis drei Monate zum Monatsende. Bei befristeten Verträgen ist eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit oft ausgeschlossen.
Fehlt eine Regelung, greifen die gesetzlichen Fristen für Mietverhältnisse über sonstige Sachen. Wichtig ist die Unterscheidung, ob die Garage zusammen mit einer Wohnung gemietet wurde: Dann kann sie mietrechtlich Teil des Wohnraummietvertrags sein und ist nicht immer separat kündbar.
Form: schriftlich und nachweisbar
Auch wenn viele Verträge Textform genügen lassen, ist eine schriftliche Kündigung der sichere Weg. Nenne darin eindeutig das Mietobjekt, das gewünschte Beendigungsdatum und dein Datum samt Unterschrift.
Verschicke die Kündigung so, dass du den Zugang belegen kannst — etwa per Einschreiben oder über die Plattform, auf der der Vertrag geschlossen wurde. Im Streitfall zählt nicht, wann du abgeschickt hast, sondern wann die Kündigung angekommen ist.
- Mietobjekt eindeutig bezeichnen
- Beendigungsdatum nennen
- Zugang nachweisbar machen
Rückgabe und Kaution
Räume die Garage vollständig und besenrein und gib alle Schlüssel und Fernbedienungen zurück. Ein gemeinsames Übergabeprotokoll mit Fotos schützt beide Seiten vor späteren Diskussionen über Schäden.
Die Kaution ist nach Rückgabe und Abrechnung zurückzuzahlen. Der Vermieter darf sie nur für berechtigte Ansprüche einbehalten — normale Gebrauchsspuren gehören nicht dazu.
- Zuerst in den Vertrag schauen: dort steht die maßgebliche Frist
- Schriftlich kündigen und den Zugang nachweisbar machen
- Übergabe mit Protokoll und Fotos dokumentieren