Versicherungsschutz für vermietete Garagen
Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten sich vor der Vermietung Gedanken über den passenden Versicherungsschutz machen – Standard-Policen decken vermietete Garagen nicht immer automatisch ab.
Gebäudeversicherung des Vermieters
Eine bestehende Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel auch eine mitversicherte Garage gegen Feuer, Sturm oder Leitungswasser ab. Bei freistehenden Garagen, die separat vermietet werden, solltest du bei deinem Versicherer nachfragen, ob die Vermietung an Dritte mitversichert ist – das ist nicht immer automatisch der Fall.
Haftpflicht als Vermieter
Verletzt sich ein Mieter durch einen Mangel an der Garage (z. B. ein herabfallendes Tor), kann eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung greifen. Sie ist bei vermieteten Immobilien grundsätzlich empfehlenswert.
Hausratversicherung des Mieters
Wer Wertgegenstände in einer gemieteten Garage lagert, sollte prüfen, ob die eigene Hausratversicherung den sogenannten Außenversicherungsschutz für ausgelagerte Gegenstände abdeckt – oft ist das nur bis zu einer bestimmten Grenze oder Entfernung vom Wohnort der Fall.
Fahrzeugversicherung und Garagenrabatt
Wird ein Auto regelmäßig in einer festen Garage statt am Straßenrand abgestellt, gewähren viele Kfz-Versicherer einen Garagenrabatt. Es lohnt sich, dies dem eigenen Versicherer nach Anmietung einer Garage zu melden.
- Vermieter sollten die Mitversicherung bei separater Vermietung abklären
- Eine Haftpflichtversicherung schützt Vermieter bei Personenschäden
- Mieter profitieren oft von einem Garagenrabatt bei der Kfz-Versicherung