E-Auto in der Garage laden: Wallbox, Kosten und Regeln
Zu Hause zu laden ist bequemer und meist günstiger als an öffentlichen Säulen. In einer gemieteten Garage sind dabei allerdings ein paar Punkte zu klären, bevor die erste Wallbox an der Wand hängt.
Schuko-Steckdose reicht nicht dauerhaft
Über eine normale Haushaltssteckdose lässt sich ein E-Auto zwar laden, aber nur langsam und nicht für den Dauerbetrieb. Die Leitungen sind für stundenlange Volllast nicht ausgelegt — Überhitzung ist ein reales Risiko, besonders in älteren Installationen.
Für regelmäßiges Laden führt praktisch kein Weg an einer fest installierten Wallbox vorbei, die von einer Elektrofachkraft angeschlossen wird.
Was Mieter dürfen
Mieter und Wohnungseigentümer haben seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts grundsätzlich einen Anspruch darauf, den Einbau einer Lademöglichkeit zu verlangen. Der Vermieter kann die konkrete Ausführung mitbestimmen, die Installation aber nicht ohne Weiteres pauschal verweigern.
Wichtig: Der Anspruch bedeutet nicht, dass der Vermieter zahlt. Die Kosten für Installation und späteren Rückbau trägt in der Regel derjenige, der die Wallbox möchte. Das solltest du vorher schriftlich festhalten.
- Vorher schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen
- Kostentragung und Rückbau vertraglich regeln
- Installation nur durch eine Elektrofachkraft
Anmeldung und Stromabrechnung
Ladeeinrichtungen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden; ab einer bestimmten Leistung ist zusätzlich eine Genehmigung erforderlich. Viele Wallboxen lassen sich in der Leistung drosseln, was die Genehmigung vereinfacht.
Kläre außerdem, über welchen Zähler der Strom läuft. Sauber ist ein separater Zwischenzähler für die Wallbox — sonst gibt es später Streit darüber, welcher Anteil der Stromrechnung auf das Laden entfällt.
- Dauerhaftes Laden über Haushaltssteckdose ist keine Lösung
- Mieter haben grundsätzlich Anspruch auf eine Lademöglichkeit, tragen aber meist die Kosten
- Wallbox anmelden und Stromverbrauch über einen eigenen Zähler abrechnen