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Kurzzeitvermietung von Garagen – Was ist erlaubt?

15.05.20265 Min. Lesezeit

Nicht jede Garage muss langfristig vermietet werden. Gerade für Messen, Umzüge oder saisonale Fahrzeuge wie Wohnmobile ist eine Kurzzeitvermietung oft attraktiver.

Rechtlich unkompliziert, aber schriftlich festhalten

Auch für wenige Wochen oder Monate lohnt sich ein kurzer schriftlicher Vertrag mit Zeitraum, Preis und Zahlungsweise. Das schützt dich, falls der Mieter die Garage nicht rechtzeitig räumt oder Schäden verursacht.

Typische Anwendungsfälle

Kurzzeitvermietung eignet sich besonders für saisonale Fahrzeuge (Wohnmobil, Cabrio, Motorrad im Winter), für Zwischenlager bei Umzügen oder für Handwerker, die für ein Projekt vor Ort einen sicheren Abstellplatz für Werkzeug benötigen.

Preisgestaltung bei kurzen Laufzeiten

Für kurze Zeiträume kannst du in der Regel einen höheren Monats- oder Tagespreis verlangen als bei einer langfristigen Vermietung, da der Aufwand für Übergabe und Neuvermietung häufiger anfällt. Üblich sind Aufschläge von 10 bis 30 % gegenüber dem Preis für eine Dauervermietung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Auch kurzfristige Vermietung sollte schriftlich festgehalten werden
  • Saisonale Fahrzeuge und Zwischenlagerung sind typische Anwendungsfälle
  • Bei kurzen Laufzeiten ist ein moderater Preisaufschlag üblich
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