Garage mieten: Die Checkliste vor dem Vertragsabschluss
Eine Garage ist schnell gemietet — und genauso schnell ärgert man sich über eine zu niedrige Einfahrt oder eine Kündigungsfrist, die nicht zur eigenen Planung passt. Diese Checkliste geht die Punkte durch, die sich vor der Unterschrift klären lassen.
1. Passt das Fahrzeug wirklich hinein?
Die reine Quadratmeterzahl sagt wenig darüber aus, ob dein Auto bequem hineinpasst. Entscheidend sind die lichte Höhe des Tores, die Breite der Einfahrt und die nutzbare Länge — gerade bei Kombis, SUV und Fahrzeugen mit Dachbox wird es sonst eng.
Miss dein Fahrzeug vorher aus und plane rund 30 Zentimeter Puffer auf jeder Seite ein, damit du die Türen noch öffnen kannst. Bei Tiefgaragen ist zusätzlich die Höhe der Zufahrtsrampe relevant, nicht nur die des Stellplatzes.
- Torhöhe und -breite in Zentimetern erfragen
- Nutzbare Länge inklusive vorhandener Regale prüfen
- Bei Tiefgaragen: Höhe der Einfahrt beachten
2. Zustand und Trockenheit prüfen
Schau bei der Besichtigung gezielt in die Ecken und auf die Decke: Wasserränder, abplatzende Farbe oder muffiger Geruch deuten auf Feuchtigkeit hin. In einer feuchten Garage haben Winterreifen, Werkzeug und Polstermöbel nichts verloren.
Prüfe außerdem, ob sich das Tor leichtgängig öffnen lässt und ob es sicher schließt. Ein klemmendes Tor ist im Winter besonders lästig.
3. Zufahrt und Erreichbarkeit im Alltag
Eine günstige Garage nützt wenig, wenn du sie im Berufsverkehr nur mit mehrfachem Rangieren erreichst. Achte auf die Breite der Zufahrt, auf parkende Fahrzeuge davor und darauf, ob der Weg im Winter geräumt wird.
Kläre auch, ob du rund um die Uhr Zugang hast. Bei manchen Anlagen sind Tore nachts verschlossen oder es gibt feste Zugangszeiten.
4. Vertragliches: Laufzeit, Kündigung, Nutzung
Die Kündigungsfrist sollte zu deiner Lebenssituation passen. Wer beruflich flexibel bleiben muss, fährt mit einer monatlichen Kündigungsmöglichkeit besser als mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
Lass dir schriftlich geben, was du in der Garage abstellen darfst. Reine Kfz-Stellplätze schließen die Lagerung von Möbeln oder Reifen mitunter aus — und wer Kraftstoff oder Gasflaschen einlagern will, braucht ohnehin eine ausdrückliche Erlaubnis.
- Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit
- Erlaubte Nutzung (nur Fahrzeug oder auch Lagerung)
- Kaution, Zahlungsweise und Zahlungstermin
- Wer zahlt Reparaturen am Tor?
- Fahrzeugmaße und Torhöhe vor der Zusage abgleichen
- Feuchtigkeit erkennt man an Wasserrändern und Geruch
- Kündigungsfrist und erlaubte Nutzung schriftlich festhalten